Beförderungsbedingungen


des rufBUS Freising, gültig ab Januar 2015

 

1. Der rufBUS Freising (im folgenden kurz rufBUS genannt) ist ein Angebot des subfuR e.V. Freising für Fahrgäste im Alter von 14 bis 26 Jahren aus dem Landkreis Freising.

 

2. Der rufBUSbefördert Fahrgäste an den Betriebstagen nach den individuellen Wünschen der Fahrgäste von Haltestelle zu Haltestelle (d.h. kein Linienverkehr).

 

3. Es besteht kein Anspruch auf Beförderung. Der rufBUS behält sich das Recht vor, einzelne Fahrtanfragen abzulehnen. Dies kann auch nach bereits abgegebenem Fahrtwunsch im Bus vor Ort erfolgen.

 

4. Der rufBUS wird fast ausschließlich durch ehrenamtliche Helfer getragen. Entsprechend bitten wir alle Beteiligten, insbesondere auch die Fahrgäste, um angemessenes Verhalten. Bei unangemessenem Verhalten (z.B. unnötige Verunreinigung der Fahrzeuge) behält es sich der rufBUS vor, den ihm entstandenen Mehraufwand an den Fahrgast weiterzugeben. [ Anmerk. d. Red.: z.B. Verunreinigung durch Erbrochenes ist i. d. Regel, selbst, grob zu reinigen und kostet mind. 25€ plus ggf. anfallende weitere Fahrzeugreinigung plus ggf. entstandene Ausfallkosten und/oder Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ]

 

5. Der rufBUS fährt grundsätzlich Freitags und Samstags jeweils von 20.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages. Auskunft über die genauen Betriebszeiten erhält man unter www.rufbus-freising.de oder in der Geschäftsstelle.

 

6. Die Beförderung mittels des rufBUSses beinhaltet für den Fahrgast kein Recht auf Beförderung auf kürzestem oder schnellstem Weg und kein Recht auf alleinige Beförderung. Das heißt der Fahrgast muss mit längeren Fahrtzeiten und Fahrtstrecken rechnen, und er muss damit rechnen, dass außer seinem Auftrag auch noch andere Aufträge mit dem selben Fahrzeug zur selben Zeit befördert werden.

 

7. Aufträge können nur in der Zentrale und nur für den jeweiligen Betriebstag telefonisch angenommen werden. Es werden nur Fahrgäste befördert, die ihren Fahrtwunsch in der Zentrale abgegeben haben.

 

8. Aufträge werden durch die Zentrale von 19.00 bis 2.00 Uhr entgegengenommen. Grundsätzlich sollte der Fahrgast seinen Fahrtwunsch mindestens 1 Stunde vor der gewünschten Abholzeit in der Zentrale melden.

 

9. Der Fahrgast hat bei der Bestellung eines rufBUSses die Möglichkeit zwischen verschiedenen Toleranzen bei der Abholzeit zu wählen. Diese sind: spätestens: Der Fahrgast wird im Zeitraum von bis zu 30 min vor seiner vereinbarten Zeit abgeholt circa:Der Fahrgast wird im Zeitraum von ca. 15 min vor bis ca. 15 min nach seiner vereinbarten Zeit abgeholt frühestens: Der Fahrgast wird im Zeitraum von bis zu 30 min nach seiner vereinbarten Zeit abgeholt Des weiteren besteht die Möglichkeit gesondert vermerken zu lassen, dass man pünktlich am Ziel ankommen muss, um z.B. einen Zug o.ä. zu erreichen. Hierzu muss der Fahrgast aber eventuelle Verzögerungen selbst mit einkalkulieren und seine Abholzeit mit entsprechenden Reserven planen.

 

10. Ändert sich die Abholzeit um mehr als 10 min so wird versucht den Fahrgast telefonisch zu informieren.

 

11. Dem Fahrgast kann eine Wartezeit von bis zu 15 min zugemutet werden.

 

12. Der rufBUS übernimmt keine Haftung für etwaige Verspätungen.

 

13. Der Fahrgast wird gebeten bereits 5 min vor der vereinbarten Zeit an der vereinbarten Haltestelle zu sein. Die Fahrzeuge warten maximal 5 min.

 

14. Absagen und Änderungen seitens des Fahrgastes sind mindestens 45 min vor dem vereinbarten Termin der Zentrale zu melden. Ist dies nicht der Fall, kann und wird der komplette oder Teile des Auftrages dem Fahrgast berechnet.

 

15. Die Bezahlung eines Auftrages muss im Zweifel von der Person die den Auftrag bestellt hat oder einer Person die diesen Auftrag wahrnimmt, nach den Angaben die der Zentrale vorliegen, erfolgen.

 

16. Der Fahrpreis errechnet sich je Fahrgast und Fahrt wie folgt: 1 Euro Anfahrtspauschale und je angefangene 4 Kilometer Luftlinie 1 Euro, jedoch höchstens 7 Euro.

 

17. Alle Nachrichten des rufBUSses an die Fahrgäste können, wenn der Fahrgast eine Handynummer angegeben hat, auch per SMS erfolgen.

 

18. Inhabern der rufBUS CLUBCARD wird eine Preisermäßigung gewährt, wenn bei Bestellung auf die rufBUS CLUBCARD bestellt wird und nur gegen Vorlage der rufBUS CLUBCARD im rufBUS.

 

19. Sollten Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen oder eine künftig in diese aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Beförderungsbedingungen nicht berührt werden.

 

Freising, im Januar 2015

 

Geschäftstelle:
rufBUS Freising - SubfuR e.V.
Mainburger Str. 9
85356 Freising
Tel.: 08161 / 17 33 51
Email: info@rufbus-freising.de
www.rufbus-freising.de

 

Telefonnummer Zentrale: 08161 / 600 500